Einordnung der Berechnung

Die drei Angaben der Vorlage reichen für einen Wohngeldbetrag nicht aus. Unter anderem Mietenstufe, Einkommensabzüge, Höchstbeträge und Ausschlussgründe müssen berücksichtigt werden. Hier wird ausschließlich die Mietbelastung errechnet.

Quelle: Bundes-Wohngeldrechner