Verletztengeld-Rechner
Verletztengeld nach Arbeits- oder Wegeunfall vor Beitragsabzug überschlagen.
Einordnung der Berechnung
Das Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts und darf das regelmäßige Netto nicht übersteigen. Danach werden Renten- und Arbeitslosenversicherungsanteile abgezogen.
Quelle: DGUV: Verletztengeld