Einordnung der Berechnung

Die bundesweit angegebenen Beträge betragen 227 €, 299 € und 394 € pro Monat. Bereits gezahlter Unterhalt verringert den Vorschuss. Für 12- bis 17-Jährige gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Quelle: Familienportal: Unterhaltsvorschuss