Einordnung der Berechnung

Die Tabelle ist eine Richtlinie für zwei Unterhaltsberechtigte. Bei mehr oder weniger Berechtigten, Selbstbehalt oder Mangelfall kann der tatsächliche Betrag abweichen. Bei Volljährigen wird das volle Kindergeld angerechnet.

Quelle: OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle 2026