Insolvenzgeld-Rechner
Ausgefallenen Nettolohn für höchstens drei Monate zusammenrechnen.
Einordnung der Berechnung
Insolvenzgeld ersetzt in der Regel ausstehenden Nettolohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Bei höheren Einkommen und Sonderzahlungen gelten individuelle Grenzen.
Quelle: Bundesagentur: Insolvenzgeld