Einordnung der Berechnung

Die Bedarfssätze für Studierende liegen hier bei 534/855 € (familienversichert) bzw. 671/992 € (eigene gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung), je nach Wohnort. Einkommensanrechnung wird nicht aus dem Elternnetto geraten.

Quelle: BAföG: Bedarfssätze